Was kostet Organisationsberatung? Was kostet Supervision? Was kostet Coaching? Was kosten Personalauswahlverfahren? Professionelle Beratung ist ihren Preis wert.
Die Kosten für Organisationsberatung oder Personalauswahlverfahren sind vor allem abhängig:
vom konkreten Anliegen,
vom Umfang bzw. der Dauer sowie
dem Ort der Beratung (unsere Räumlichkeiten oder anfallende Anfahrtszeiten, Spesen).
Die Unterschiedlichkeit der Anliegen macht eine konkrete Anfrage erforderlich. In Organisationsberatungs- und Teamentwicklungsprozessen sowie Personalauswahlverfahren arbeiten wir üblicherweise mit zwei Beratern. Für eine erste Orientierung dient die nachfolgende Übersicht unserer Regelsätze (Berater/h). Der konkrete Stundensatz für Supervision, Coaching und Teamentwicklung ist abhängig vom Auftragsvolumen, dem Arbeitsfeld sowie der hierarchischen Position der Ratsuchenden. Für soziale Einrichtungen sowie Non-Profit-Organisationen berechnen wir in der Regel einen geringeren Stundensatz als für Wirtschaftsunternehmen.
Tageshonorar Personalauswahl
- im Umfang von 6 bis 8 Stunden
Tageshonorar Organisationsberatung
- im Umfang von 6 bis 8 Stunden
Teamentwicklung/ Teamcoaching/ Teamsupervision
- pro 60 Minuten
Einzelberatung/ Einzelcoaching/ Einzelsupervision
- pro 60 Minuten
Alternativ zu einer Abrechnung auf der Grundlage der aufgewendeten Zeit können auch Pauschalpreise für vorab festgelegte Beratungsleistungen (z.B. Personalauswahl, Organisationsdiagnose, Kick-Off-Veranstaltungen, Großgruppenformate etc.) vereinbart werden.
Neben den Kosten für unsere Beratungsleistung können zusätzliche Kosten für Anreise und Räume entstehen. Für die Reisezeit berechnen wir in der Regel ein halbes Stundenhonorar. Die Fahrtkosten liegen bei 0,30 € pro Kilometer zzgl. MwSt. Zusatzleistungen (z. B. Dokumentationen, Protokolle, Präsentationen) vereinbaren und berechnen wir gesondert.
Das Erstgespräch – unverzichtbarer Bestandteil jedes Beratungsprozesses
Nach dem persönlichen Erstgespräch, in dem wir alle offenen Fragen und die Rahmenbedingungen (Honorar, Anzahl und Ort der Sitzungen sowie Termine) mit Ihnen besprechen, erhalten Sie ein schriftliches Angebot.
Je nach Aufwand erheben wir für das Erstgespräch eine Aufwandsentschädigung. Im Raum Berlin-Brandenburg beträgt diese in der Regel 70,00 zzgl. 19% MwSt. und möglicher Fahrtkosten.
Das Erstgespräch hat eine Schlüsselfunktion für den gesamten Beratungsprozess. Es dient insbesondere dazu:
- Informationen auszutauschen,
- einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen,
- gegenseitige Erwartungen zu klären,
- die Beratungsform festzulegen,
- über Möglichkeiten und Grenzen unseres Beratungsansatzes aufzuklären,
- die vertraglichen Bedingungen (Honorar, Dauer/ Anzahl der Termine, Ort, Ausfallregelungen usw.) festzulegen.
Die anschließenden Schritte orientieren sich am Prozess und Ihren Anliegen. Sie entscheiden über inhaltliche Fragen und Themen. Wir sind verantwortlich für die Steuerung des Prozesses in den die Bearbeitung der inhaltlichen Fragen eingebettet ist.